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leistunghausverwaltung2

Das Unternehmen bietet alle Leistungen an, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen (WEG- Verwaltung) bzw. Mietshäusern stehen. Das transparente Arbeiten in enger Abstimmung mit Eigentümern und/ oder Verwaltungsbeiräten zeichnet die Arbeit des Unternehmens aus und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche mehrjährige Kooperation.Das Unternehmen bietet alle Leistungen an, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen (WEG- Verwaltung) bzw. Mietshäusern stehen. Das transparente Arbeiten in enger Abstimmung mit Eigentümern und/ oder Verwaltungsbeiräten zeichnet die Arbeit des Unternehmens aus und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche mehrjährige Kooperation.

Ausführungen zur kaufmännischen/ technischen Verwaltung

  • persönliche, telefonische wie schriftliche Kundenbetreuung zur Beantwortung von Fragen oder Klärung vorgetragener Anliegen, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen
  • Pflege einer objektbezogenen Kundendatenbank inkl. allen Angaben zur Immobilie etc. & Führen ergänzender Akten
  • Vertragsabschlüsse im Namen der WEG bzw. des Eigentümers zur Sicherung der Objektversorgung (Strom, Wasser, Heizung etc.), der Objektpflege (Reinigung, Hausmeister, etc.), der Wartung von technischen Anlagen (Aufzug etc.) sowie zur Gewährleistung der Objektsicherheit (Schließanlagen, Schnee- und Eisbeseitigung etc.) und Absicherung bei Sach- und Personenschäden (Versicherungen)
  • Kontrolle der Vertragserfüllung
  • regelmäßige Objektbegehungen inkl. Sichtprüfung der Bausubstanz zur frühzeitigen Erkennen von möglichen Instandhaltungs- / Instandsetzungsbedarf
  • schriftliche Auftragsvergabe gegenüber Handwerkern etc. zum Abstellen kleinerer bis mittlerer baulicher Mängel bzw. notwendiger Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Objektversorgung und / oder Abwendung weiterer Schäden am Objekt (z. Bsp. Rohrbruch)
  • bei größerem baulichen Aufwand: Empfehlung an den / die Eigentümer bzw. deren Vertreter zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (z. Bsp. Hinzuziehen Architekt, Bauvertrag etc., Festlegung Budget)
  • Aufstellen & Fortschreiben eines Instandsetzungs-/ Sanierungsplanes zur Veranschaulichung des Handlungs- und Finanzierungsbedarfs in den kommenden Jahren
  • Beantragung von Zuschüssen und / oder Fördergeldern für bestimmte bauliche Maßnahmen (Heizung, Denkmalschutz etc.) im Namen des Eigentümers (sowohl bei der WEG-Verwaltung als auch bei der Miethausverwaltung möglich)
  • Überwachung von Baumaßnahmen einschließlich Budgetkontrolle
  • Sichtprüfung nach Baufertigstellung bzw. Teilnahme an der Abnahme durch beauftragten Baufachmann, sowie transparente Abrechnung der Baukosten
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nach Baufertigstellung
  • im Rahmen der Miethausverwaltung werden neben der Verwaltertätigkeiten von A-Z auch die Vermietung, Wohnungsübergaben, Wohnungsabnahmen, die Mieterbetreuung ggf. in Abstimmung mit dem Eigentümer sowie die Umsetzung der Hausordnung sichergestellt
  • im Rahmen der WEG-Verwaltung erfolgt zusätzlich neben der klassischen Verwaltertätigkeit eine enge Zusammenarbeit mit Eigentümern und Verwaltungsbeiräten mit dem obersten Ziel, das Objekt in seiner Substanz zu erhalten und dessen Wert möglichst zu steigern sowie die Umsetzung der Teilungserklärung / der Gemeinschaftsordnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Beiratstreffen & Eigentümerversammlungen, fristgemäße Anfertigung von Versammlungsprotokollen, Führen einer fortlaufenden Beschlusssammlung sowie zeitnahe Umsetzung von WEG- Beschlüssen
  • im Rahmen der klassischen Rechnungsprüfung, Abgleich zw. Auftrag und der erbrachten Leistung, Rechnungsfreigabe bis hin zur bargeldlosen Zahlung vom jeweiligen WEG- , Mieter- bzw. Eigentümerkonto und ordnungsgemäßes Verbuchen auf entsprechenden Kostenkonten
  • Entgegennehmen von Zahlungseingängen, pünktlicher Einzug & regelmäßige Eingangskontrolle von Wohngeldern, Sonderumlagen lt. Beschluss der WEG, Mieten lt. Vertrag, Abrechnungsergebnissen etc. (bargeldlos)
  • Führen von WEG-, Eigentümer- bzw. Mieterkonten (je Einheit), Kosten-, Ertrags- und Sachkonten etc.
  • außergerichtliches Mahnverfahren zur Einholung rückständiger Wohngelder, Mieten etc.; ggf. Abgabe an Rechtsanwalt um die Interessen der WEG bzw. des Eigentümers zu wahren
  • Buchhaltung und Kontenführung gem. den gesetzlichen Vorgaben, d.h., z. Bsp. alle Bankkonten laufen auf den Namen der WEG bzw. des Eigentümers 
  • Anlegen der Instandhaltungsrücklage auf separatem WEG- Konto mit Guthabenverzinsung
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden bis hin zur Schadensregulierung durch die Versicherung
  • fortlaufende Kontrolle aller Buchungen durch monatlichen Kontenabschluss
  • jährliche Abrechnung aller Bank-, Kosten-, Einnahmen-, Verrechnungs-, Wohngeld- bzw. Mietkonten (Gesamt- und Einzelabrechnungen bei WEG´s und Betriebskostenabrechnungen bei Mietshäusern)
  • Erstellen von Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen im Zuge der jährlichen Abrechnung
  • Jahresplanung auf Basis des letzten Abrechnungsergebnisses (z. Bsp. Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG)

Vertretung der WEG bzw. des Eigentümers gegenüber

  • Mietern
  • Behörden (z. Bsp. Land Berlin, Denkmalschutzamt)
  • Versorgerbetrieben (z. Bsp. Berliner Wasserbetriebe)
  • Versicherungen (z. Bsp. wg. Versicherungsschutz & zur Abwicklung von Versicherungsschäden)
  • Dienstleistungsunternehmen (z. Bsp. Gärtner) 
  • Handwerksbetrieben (z. Bsp. Elektriker)
  • Wartungsfirmen (z. Bsp. für Aufzugswartung) 
  • allen sonstigen Dritten, die in direktem Zusammenhang mit einer ordentlichen Objektverwaltung stehen (z. Bsp. Hinzuziehen eines Dipl. Ing. bei größeren Instandsetzungsbedarf)
  • Rechtsanwälten in Abstimmung mit der WEG bzw. dem Verwaltungsbeirat/ dem Eigentümer zwecks Interessenswahrung (z. Bsp. Einholen von ausständigen Wohngeld- od. Mietzahlungen)